Ausstellerinfo

Das Wichtigste in alphabetischer Reihenfolge

Abbau:

Die Vorbereitungen haben weitestgehend sehr gut funktioniert. Aufgrund der Bundes- und Europaschau Braunvieh konnten wir uns in Bezug auf den Aufbau zur KUISA 2024 einiges ersparen. Lediglich am Mittwoch und am Donnerstag in der Schauwoche werden jeweils 10 Personen zum Aufbau benötigt.

Am Montag dem 29. April werden dann von jedem Gebiet 5 Helfer (insgesamt 50 Personen) für den Abbau benötigt.

 

Abtransport der Tiere:

Alle Tiere (auch Youngsters) dürfen frühestens am Sonntag, 28. April 2024 ab 16:00 Uhr abtransportiert werden.

Die Jungzüchter müssen am Samstag nach der Finalentscheidung abtransportiert werden. Ausgenommen sind jeweils die Gruppengesamtsieger.

Es ist darauf zu achten, dass hier die Finalentscheidung abzuwarten ist. Mutterkühe, Ochsen und Kalbinnen dürfen erst am Sonntag abtransportiert werden.

 

AMA-Meldung:

Die Ab- und Zugangsmeldung am landwirtschaftlichen Betrieb muss jeder Bauer, wie auch bei jeder Versteigerung, selber erledigen. Sämtliche Tiere müssen gemeldet werden, auch wenn sie nur am Sonntag auf der Anlage sind. Der Zu- und Abgang beim AZW Imst wird von Sebastian Eder gemeldet.

Betreffend die Prämie „Gefährdete Nutztierrasse“ wird eine Ausnahmeregelung bei der AMA erwirkt – die Ausstellung auf der Schau stellt also keine Halteunterbrechung dar.

 

Auftrieb:

Ab sofort sind in der RZ App die Katalognummern bei jedem Ausstellungstier ersichtlich. Im Laufe dieser Woche, voraussichtlich Donnerstag, bekommt jeder Aussteller die Stallpläne zugesendet. In diesen Stallplänen sind ebenso die Katalognummern ersichtlich. Somit weiß jeder Aussteller, wo sich der Platz jedes Ausstellungstieres befindet. Somit sollte der Auftrieb sehr zügig möglich sein.

Der Auftrieb erfolgt am Samstag und am Sonntag, bitte die genaue Einteilung beachten:

Samstag:       Auftrieb Kalbinnen, Stiere, Ochsen, Mutterkühe mit Kälber,

Jungzüchter

                        07:30 Uhr bis 08:30 Uhr Auftrieb Bezirke Imst und Landeck

                        08:30 Uhr bis 09:30 Uhr Auftrieb restliches Großvieh  

 

ALLE Anhänger müssen ausnahmslos zum Gutshof der LLA Imst gestellt werden. Der Schotterparkplatz ist den Besuchern vorbehalten. Das Abladen darf im Bereich der Waschbox durchgeführt werden.

Wir bitten alle Auftreiber genügend Helfer zu organisieren, um ein zügiges Abladen der Tiere zu gewährleisten und um sofort die Transportfahrzeuge zum Gutshof zu transportieren.

 

Sonntag:        Auftrieb Kühe in Milch, Youngsters

                        06:00 Uhr bis 07:00 Uhr Auftrieb Bezirke Imst und Landeck

                        07:00 Uhr bis 08:00 Uhr Auftrieb restliche Tiere

 

Die Aussteller, die nicht aus Tirol oder Vorarlberg kommen, können alle Tiere bereits am Samstag anliefern, all jene, die dies in Anspruch nehmen möchten, bitte
bei Sebastian Eder unter 0664/60 259 81845 melden.

 

Ausstellerpreis:

Jeder Aussteller erhält im Zuge der Preisverteilung am Vorabend zu Christi Himmelfahrt einen sehr ansprechenden Ausstellerpreis. 

 

Austellerplakette:

Jeder Aussteller erhält im Marktbüro direkt bei der KUISA 2024 ein Ausstellerpaket. Dieses beinhaltet unter anderem einen Ausstellungskatalog sowie die neuen KUISA-Plaketten. Diese bitten wir eigenständig auf der rechten Seite der Halftern anzubringen.

 

Öffnungszeiten Marktbüro:

            Samstag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

            Sonntag von 07:00 Uhr bis 09:30 Uhr

Ausstellungskodex:

Die Aussteller erklären durch ihre Teilnahme verbindlich, dass den Tieren im Zuge der Vorbereitung zu einer Ausstellung sowie bei der Teilnahme an einer Ausstellung keine Qualen zugefügt werden. An den Tieren werden keine direkten oder indirekten Eingriffe getätigt, welche das Erscheinungsbild des Tieres in seiner natürlichen Art und Weise verstellen oder Schmerzen zufügen. Insbesondere wird auf jedwede Verwendung etwaiger Hilfsmittel wie Farbe, Klebestoffe, Kältemittel und ähnliches sowie das zwangsweise Verabreichen von Futtermitteln verzichtet. Weiters ist das Zitzentauchen (Dippen) nicht erlaubt, im Besonderen ist es mit farbigen Mittel bzw. mit Mitteln, welche die Stellung fixieren oder ändern, verboten.

Wenn ein Aussteller bei der KUISA gegen den Ausstellungskodex verstößt, wird dieser mit allen Tieren umgehend von der Schau ausgeschlossen. Hierzu zählen auch die Verwendung von durchblutungsfördernden Cremen und anderen Mitteln.

Die Kontrolle erfolgt durch den Amtstierarzt. Im Falle eines Verstoßes entscheidet ein Gremium des Vorstandes und der Zuchtleiter unter Beiziehung des Tierarztes über das weitere Vorgehen.

 

Betreuung der Tiere:

Jeder Züchter ist für die Tierbetreuung tagsüber selbst verantwortlich – je Tier ist ein zuständiger Betreuer notwendig. Der Stall wird nach der Veranstaltung gesperrt. Die Stallwache erfolgt durch den Veranstalter.

 

Wichtig bei den Stieren: Diese dürfen nur von Personen vorgeführt werden, welche die Stiere auch sonst betreuen!!

 

Eintritt:

Der Eintritt ist am Freitag zur Eröffnungsfeier frei. Samstag und Sonntag wird für Besucher 5,- € Eintritt kassiert. Die Aussteller bekommen Eintrittsbänder frei (pro Auftreiber 2 Eintrittsbänder, ab 3 Kühen 3 Eintrittsbänder).

 

Einfahren in den Ring:

Sämtliche Gruppen fahren von der östlichen Seite (Bereich des Vermarktungsstalles) in den Ring ein. Generell werden die Tiere gruppenweise von den Ständen abgehängt.

Tiere vom Hauptstall fahren durch den Kälberstall (bei Schlechtwetter durch den Schlachtviehstall) zum östlichen Eingang im Zwischentrakt. Wobei der Hauptgang für Besucher freizuhalten ist und auf direktem Wege überquert wird.

Tiere vom 100er Stall fahren auf der hinteren Seite durch den 70er Stall zum Eingang.

Sämtliche Siegertiere nehmen diesen Weg in die entgegengesetzte Richtung zum Fotografen im Heulager.

 

Futter:

Heu wird in allerbester Qualität kostenlos bereitgestellt, sodass weder Kraftfutter noch Heu selber mitgenommen werden müssen. Sollte jemand dennoch darauf bestehen sein eigenes Futter mitzubringen, ist auf absolute Sauberkeit in den Futtergängen zu achten. Das Stallpersonal ist angewiesen herumstehende Papiersäcke und dergleichen umgehend zu entfernen. Jeder Züchter ist für die Fütterung seiner Tiere grundsätzlich selbst verantwortlich. Die Fütterung von Silage und Grünfutter ist strikt untersagt.

 

Foto- und Videoaufnahmen:

HINWEIS!

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden durch die oder im Auftrag der Rinderzucht Tirol eGen Fotografien und Filme erstellt. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung wird zur Kenntnis genommen, dass Fotografien und Videomaterialien zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten veröffentlicht werden.

 

Glocken:

Sollen selbstverständlich verwendet werden. Beim Bewerten der Tiere und beim Einfahren der Tiere in den Ring zur großen Präsentation dürfen die Glocken nicht läuten, beim Ausfahren müssen dann alle läuten. Es empfiehlt sich daher einen Schaumstoff für den schnellen Wechsel zu verwenden.

 

Halfter & Plaketten:

Zum Vorführen der Tiere auf Verbandsebene dürfen Kettenhalftern und Lederhalftern verwendet werden. Bei den Lederhalftern ist unbedingt darauf zu achten, dass die Zugkette mit einem Karabiner oder dergleichen gesichert ist. Da die Kettenhalftern - wie bereits kommuniziert - in dieser Art nicht mehr erhältlich sind, wurden die noch vorhandenen nur gezielt nach Bedarf ausgegeben. Sollte dennoch Bedarf an Kettenhalftern sein, ist dies im Verbandsbüro (059292/1845) bekannt zu geben.

Jeder Aussteller erhält pro Tier eine neue KUISA-Plakette, welche eigenständig an der rechten Seite der Halfter anzubringen ist.

 

Kleidung der Aussteller:

Zum Vorführen: dunkle Hose, weißes Hemd

Jungzüchter: Jungzüchterbekleidung erwünscht

 

Melken:

Kühe können am Sonntag nach der Ausstellung am Melkstand ab 15:30 Uhr gemolken werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Zwischenmelkzeiten bis um 15:30 Uhr nicht mehr als 12 Stunden beträgt. Die tierschutzrechtlichen Konsequenzen hat jeder Aussteller selber zu tragen. Nach Möglichkeit soll der Züchter die Melkmaschine selber mitnehmen. Die Milchqualität wird überprüft, für allfällige Schäden (Hemmstoff) haftet der Aussteller. Hemmstoffmilch ist im dafür bereitgestellten Milchtank zu entsorgen.

 

Melkzeiten & Milchausrinnen:

Bezüglich der Melkzeiten möchten wir auf den Ausstellungskodex hinweisen. Darüber hinaus sind zu stark geschwellte Euter in den meisten Fällen sehr unvorteilhaft, zumal dies oft mit dem Milchausrinnen einhergeht.

Im Sinne des Tierwohls bitten wir diesbezüglich nicht übermotiviert vorzugehen und Melkzeiten von 12 Stunden nicht zu überschreiten.

 

Parken der Transportfahrzeuge:

Der Versteigerungsparkplatz / Schotterparkplatz ist den Besuchern vorbehalten. Die Tiere können am Areal – in der Nähe der Waschbox – abgeladen werden. Die Autos müssen zum Gutshof der LLA Imst gebracht werden und dort platzsparend geparkt werden.

Den Anweisungen des Ordnerdienstes ist strikt Folge zu leisten.

Nach Möglichkeit sollten Sammeltransporte organisiert werden. LKW dürfen am Schotterparkplatz abgestellt werden.

Parkplatzangebot zur kuisa:

  • Am Samstag ganztags
    • der Schotterparkplatz
    • die Koppel gegenüber dem Gutshof der LLA
    • der Parkplatz von Conform Bad (hinterm Hofer)
    • der Parkplatz der HTL Imst am Brennbichl
  • Am Samstag Abend und Sonntag zusätzlich
    • Die Parkplätze beider Hofer Filialen

 

Preisverteilung:

Die Preisverteilung findet am Vorabend zu Christi Himmelfahrt, am Mittwoch 08. Mai 2024, im Agrarzentrum West in Imst statt. Die Einladung mit Programm erfolgt separat.

 

Risiko:

Jeder Aussteller nimmt mit seinen Tieren auf eigene Gefahr und Risiko an der Veranstaltung teil. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Aussteller eine Betriebshaftpflichtversicherung für seine Tiere hat.

 

Sauberkeit im Gelände:

Jeder Aussteller wird gebeten, für Sauberkeit im gesamten Gelände und insbesondere in den Stallungen zu sorgen. Bitte nichts wegwerfen, wenn was herumliegt bitte aufheben. Es werden keine Campingstühle oder dergleichen in den Gängen und keine Futtersäcke, Eimer usw. auf den Futtergängen geduldet. Es hat absolute Ordnung zu herrschen.

 

Stalltafeln:

Die Tiere sind den Stalltafeln entsprechend anzuhängen – nur so kann ein reibungsloser Ablauf garantiert werden. Die Stalltafeln können am Sonntag nach der Schau selbstverständlich mitgenommen werden.

 

Stiere:

Es dürfen nur Stiere vorgestellt werden, die sich ordentlich vorführen lassen. Die Stiere werden mit Halfter und Nasenring vorgeführt. Bitte den Zustand des Nasenringes zu überprüfen. Beim Vorführen muss die Stange und die Halfter verwendet werden! Bei den Stieren muss am Samstag und Sonntag immer bei jedem zweiten Stier ein Betreuer anwesend sein. Bitte dies mit dem „Stallnachbarn“ abklären.

 

Teilnahmebedingungen:

Mit dem Auftrieb der Tiere erklärt sich der Aussteller mit den angeführten Richtlinien (dieses Merkblatt) einverstanden und verpflichtet sich zur Einhaltung derselben.

 

Tiergesundheit:

ALLE ausgestellten Tiere (auch Jungkalbinnen und Kälber) müssen aus amtlich anerkannten TBC-, Bang-, Leukose- sowie IBR/IPV-freien Beständen stammen und entsprechende Einzelzeugnisse vorweisen. Für Schäden, welche aus Ansteckung von Tieren entstehen, haftet der Aussteller. Fahrzeuge, die Rinder zur Ausstellung bringen, sind unmittelbar vor dem Transport zu reinigen und zu desinfizieren.

Die Rinder müssen frei von klinischen Anzeichen einer Euterentzündung oder sonstigen Krankheiten sein.

 

ACHTUNG WICHTIG!

Die Tiere werden durch den Amtstierarzt bzw. einen beauftragten Tierarzt untersucht. Die Probenahme und die Untersuchung werden von der Landesveterinärdirektion organisiert.

Die tierärztliche Betreuung für Notfälle vor Ort bei der KUISA hat dankenswerterweise Herr Dr. Jochen Auer übernommen. Wenn Bedarf dafür besteht, bitte bei Sebastian Eder (0664 60 259 81845) melden.

 

Transport:

Jeder Aussteller ist selbst zuständig - wenn möglich Sammeltransporte organisieren.

 

Viehverkehrsschein:

Es darf kein Tier ohne vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Viehverkehrsschein angeliefert werden. Tiere die am gleichen Tag an- und abreisen, dürfen auf den gleichen Viehverkehrsschein geschrieben werden.

Die Viehverkehrsscheine sind umgehend beim Anschreiben den Zuchtwarten zu übergeben.

 

Verpflegung:

Die Verpflegung steht natürlich ganz im Zeichen der Regionalität. Wobei diese nicht nur im Verpflegungszelt vor dem I-Kuh stattfindet, sondern auch im Schauraum.

 

Vorführer / Vorführen:

Bitte Kleidungsrichtlinien beachten. Jeder Aussteller muss eine halbe Stunde vor dem Vorführen bei den Tieren sein! Wer nicht rechtzeitig beim Tier ist, wird von der Vorführung ausgeschlossen.

Um ein harmonisches Vorführen zu garantieren bitten wir Dich mit Deinem Tier im Vorfeld gut zu trainieren. Treibehilfen und Stöcke sind im Ring ausnahmslos verboten! Die Tiere sollen sich leicht vorführen lassen.

Die vorgesehenen Wege vom Stand zum Ring und wieder retour sind strikt einzuhalten.

 

Waschen der Tiere:

Der Waschplatz steht zur Verfügung um den Transportschmutz abzuwaschen. Wir bitten dies möglichst zügig zu erledigen, da die Anreise sehr strikt getaktet ist.

 

Zuchtwarte und Sicherheitspersonal:

Den Anordnungen der Zuchtwarte und Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen kommt es zum Chaos und nötigenfalls zum Ausschluss von der Veranstaltung.

 

Für eventuelle Rückfragen steht Dir das Team der ARGE Tiroler Grauvieh unter 059292/1845 gerne zur Verfügung!

 

 

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Agrarzentrum West Imst | Brennbichl 53, 6450 Imst | T +43 59292 - 1855 | M grauviehlk-tirolat